Ein Grundeigentümer hatte über eine GmbH Grundstücke erworben und ein Wohnbauprojekt begonnen. Damit wollte er sich finanziell sanieren. Es wurden Millionenkredite aufgenommen. Diese wurden durch umfangreichen Grundbesitz gesichert, der seit Jahrhunderten im Eigentum der adligen Familie gestanden hatte. Die städtebauliche Positionierung des Projekts war überzeugend, der Initiator hatte aber die falschen Vertragspartner ausgewählt und die Preise nicht richtig kalkuliert. Die Wohnungen waren zu günstig verkauft worden. Aufgrund der entstandenen Baumängel hielten die Erwerber umfangreiche Zahlungen zurück. Schließlich musste wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz angemeldet werden. Das Verfahren wurde in sog. Eigenverwaltung durchgeführt. Ein neuer, erfahrener Geschäftsführer wurde eingesetzt.
Meine Aufgabe bestand darin, als Beratungsanwalt der GmbH eine Gesamtlösung zu konzipieren, zu kommunizieren und zu realisieren. Dies gelang in enger Abstimmung mit dem neuen Geschäftsführer, dem vom Insolvenzgericht eingesetzten sog. Sachwalter, den Banken und den Erwerbern der Wohnungen. Der Gesellschafter leistete einen finanziellen Beitrag, der die familiären Liegenschaften erhielt und weitaus geringer war als der Totalverlust des Familienvermögens durch Zwangsversteigerung. Die finanzierenden Banken akzeptierten eine Teilabschreibung. Die Erwerber der Wohnungen gaben sich mit einer maßvoll reduzierten Bauqualität zufrieden, erhielten aber neben der Fertigstellung die Sanierungsabschreibung (§ 7 h EStG), die für ihre Gesamtkalkulation entscheidend war - auch im Hinblick auf die vielfach eingegangenen Finanzierungen. Jeder Beteiligte trug die Lösung deswegen mit, weil sie für seine jeweils eigenen Interessen besser war als jede Alternative.