Komplexe Mandate brauchen Struktur und Gespür.
Hinter jedem erfolgreichen Mandat steht eine klare Struktur. Ich arbeite nach einem methodischen Ansatz, der Präzision, strategisches Denken und menschliches Verständnis verbindet.
I
Das Anliegen verstehen
Am Anfang steht das genaue Zuhören: Was war der Stein des Anstoßes? Welche Werte und Interessen sind berührt? Ich nehme mir die Zeit, den Kern Ihres Anliegens zu erfassen – nicht nur die Oberfläche.
II
Sachverhalt aufklären - Strukturieren & Ordnen
Ich bringe Ordnung in das, was unübersichtlich wirkt. Um welchen Sachverhalt geht es? Wer sind die Beteiligten? Und welche Interessen sind berührt? Materielle und immaterielle Werte werden miteinander abgewogen; Prioritäten werden im Dialog entwickelt. Ergebnis ist eine klare Ausgangslage. Das bedeutet Orientierung und neue Handlungsfähigkeit.
III
Strategie entwickeln
Interessen und Zielsetzungen sind nun klar. Anschließend stellt sich die Frage nach den verfügbaren Ressourcen. Welche Belastungen sind tragbar - und welche nicht? Auf dieser Basis entwickle ich eine realistische, fundierte Strategie: Auf welche Weise sollen die Interessen verwirklicht werden? Was ist rechtlich machbar? Was wirtschaftlich sinnvoll? Ist zunächst ein Dialog zielführend (wie meist), oder sogar Mediation ? Im Ergebnis gibt es einen klaren Weg zum Ziel. Auch in diesem Zusammenhang denke ich juristisch, wirtschaftlich und menschlich zugleich.
IV
Umsetzen & Begleiten
Die fundierte Strategie setze ich konsequent um. Gleichwohl wird in jedem Moment bewertet, ob der eingeschlagene Weg noch zweckmäßig und angemessen ist. Jede Situation erhält, was sie braucht: Ich verfüge über eine breite Palette von Handlungsmöglichkeiten - von achtsamer Konzilianz bis zu entschlossener Durchsetzung. Gerade dann, wenn nach einem Zivilprozess weiterverhandelt werden muss, ist die Beherrschung beider Felder entscheidend. Ein Wechsel des Beraters, mit welchem der Verlust der so wichtigen Kenntnisse von Sachverhalt und Personen verbunden wäre, wird so vermieden.
V
Sichern & Weiterdenken
Ich sehe meine Aufgabe nicht nur im Abschluss eines Falls, sondern in der Absicherung und Verstetigung der Lösung. Wo nötig, entwickeln wir die nächsten Schritte – rechtlich, wirtschaftlich oder kommunikativ. Aus einer Hand.
Fälle
Komplexer Streit um PKW-Stellplätze (Prozessanwalt und Verhandlungsführer)
Meine Mandantschaft, ein Beherbergungsbetrieb mit über 1000 Betten, hatte durch Dienstbarkeiten gesicherte Stellplätze auf benachbartem Grundeigentum eines Konzerns. Es entstand Streit um die Exklusivität der Stellplatznutzung; diese Befugnis wurde vom Grundeigentümer bestritten, was den Bestand des Betriebs bedrohte. Über die Exklusivität wurde ein Rechtsstreit geführt, den das OLG München im Wesentlichen zu Gunsten meiner Mandantschaft entschieden hat. Dieser Erfolg führte für den Grundeigentümer zu gravierenden Problemen, die über die Aberkennung der beanspruchten Mitbenutzung weit hinausgingen. Dies war der Hebel für eine Gesamtlösung, mit der bedeutend mehr erreicht wurde, als mit einem vollständigen Prozesserfolg möglich gewesen wäre. Der Zivilprozess wurde in einer Weise geführt, die stets den Dialog offenhielt. Daran konnte in den Verhandlungen angeknüpft werden. Die erreichte Lösung hat die Interessen meiner Mandantschaft vollständig abgebildet und ist auch heute noch die Grundlage einer stabilen und sogar freundlichen Nachbarschaft.
Fälle
Sanierung eines Projektentwicklers (Komplexe Gesamtlösung aus einer Hand)
Ein Grundeigentümer hatte über eine GmbH Grundstücke erworben und ein Wohnbauprojekt begonnen. Damit wollte er sich finanziell sanieren. Es wurden Millionenkredite aufgenommen. Diese wurden durch umfangreichen Grundbesitz gesichert, der seit Jahrhunderten im Eigentum der adligen Familie gestanden hatte. Die städtebauliche Positionierung des Projekts war überzeugend, der Initiator hatte aber die falschen Vertragspartner ausgewählt und die Preise nicht richtig kalkuliert. Die Wohnungen waren zu günstig verkauft worden. Aufgrund der entstandenen Baumängel hielten die Erwerber umfangreiche Zahlungen zurück. Schließlich musste wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz angemeldet werden. Das Verfahren wurde in sog. Eigenverwaltung durchgeführt. Ein neuer, erfahrener Geschäftsführer wurde eingesetzt.
Meine Aufgabe bestand darin, als Beratungsanwalt der GmbH eine Gesamtlösung zu konzipieren, zu kommunizieren und zu realisieren. Dies gelang in enger Abstimmung mit dem neuen Geschäftsführer, dem vom Insolvenzgericht eingesetzten sog. Sachwalter, den Banken und den Erwerbern der Wohnungen. Der Gesellschafter leistete einen finanziellen Beitrag, der die familiären Liegenschaften erhielt und weitaus geringer war als der Totalverlust des Familienvermögens durch Zwangsversteigerung. Die finanzierenden Banken akzeptierten eine Teilabschreibung. Die Erwerber der Wohnungen gaben sich mit einer maßvoll reduzierten Bauqualität zufrieden, erhielten aber neben der Fertigstellung die Sanierungsabschreibung (§ 7 h EStG), die für ihre Gesamtkalkulation entscheidend war - auch im Hinblick auf die vielfach eingegangenen Finanzierungen. Jeder Beteiligte trug die Lösung deswegen mit, weil sie für seine jeweils eigenen Interessen besser war als jede Alternative.
Fälle
In der Unternehmensnachfolge aneinander vorbeigeredet (Mediation)
Ein guter Freund aus der Medienbranche sagte mir einmal im Kontext seiner eigenen Scheidung: „Meine Frau und ich waren zwar an demselben Set, haben aber nicht denselben Film gedreht“. Das war der Kern des Problems in einer wirtschaftlich hoch bedeutenden Mediation. Die Eltern hatten das Unternehmen aufgebaut; der Sohn arbeitete als designierter Nachfolger erfolgreich im Unternehmen. Auf Wunsch des Sohns waren mit einer Notarurkunde Geschäftsanteile übertragen worden, um die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Anspruch zu nehmen (§ 13a ErbStG); die Eltern hatten sich den Nießbrauch vorbehalten. Aus Sicht der Eltern war besprochen worden, dass die rechtliche Übertragung der Anteile aber an der wirtschaftlichen Inhaberschaft nichts ändern sollte. Der Sohn fühlte sich hingegen rechtlich und wirtschaftlich als Vollinhaber der übertragenen Anteile. Diese unterschiedlichen Anschauungen blieben zunächst verborgen. Als ein Verkauf diskutiert wurde, beanspruchten die Eltern mit Selbstverständlichkeit nahezu den gesamten kommenden Erlös für sich. Dies machte den Sohn fassungslos. Der Konflikt drohte die Familie und das Unternehmen zu sprengen.
Ein Seniorpartner von HengelerMueller empfahl mich der Familie als Mediator. In dem längeren und anspruchsvollen Mediationsverfahren bestand meine Aufgabe zunächst darin, auf der Basis der Interessen und Bedürfnisse Optionen zu entwickeln, die schließlich in ein Termsheet mündeten. Dieses wurde dann durch die steuerlichen und rechtlichen Berater eines der „Big four“ – Wirtschaftsprüfer in Vertragsentwürfe umgesetzt, die dann unter meiner Leitung Gegenstand der Mediation waren. Die abschließende Notarurkunde klärte sämtliche Fragen und ist bis heute Grundlage der Rechtsbeziehungen und des familiären Friedens. Ein wesentlicher Schlüssel zum Gelingen bestand darin, bei jedem Beteiligten ein ausreichendes Verständnis für die Sichtweise des jeweils anderen zu wecken und die komplexe Vater- Sohn Beziehung so anzusprechen, dass die Anschauungsunterschiede hinter die Konsenslösung zurücktraten.